ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Benjamin Schwarz Fotografie
- Hochzeitsfotografie & Videografie -
Rehmstraße 56 · 49080 Osnabrück
mail@schwarz-benjamin.de
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsinhalt und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen Benjamin Schwarz Fotografie (nachfolgend: „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Verträge über fotografische oder videografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsfotografie und Hochzeitsvideografie.
(2) Die AGB gelten auch für künftige Aufträge derselben Parteien, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist stets das individuell erstellte Angebot, welches Art, Umfang, Dauer und Preis der fotografischen oder videografischen Begleitung regelt. Angebot + AGB bilden gemeinsam den vollständigen Vertrag.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer ausführen zu lassen, sofern die vertragsgemäße Durchführung gewährleistet ist.
(5) „Fotografien“ bzw. „Videografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbildwerke oder Bewegtbildwerke, unabhängig von Format, Medium oder Technik (z. B. JPEG, MP4, USB-Stick, Online-Galerie, Print, Album, analoge oder digitale Medien).
(6) Der Auftragnehmer besitzt die volle künstlerische Freiheit hinsichtlich Bildsprache, Perspektive, Farbgebung, Stilistik, Bildkomposition und technischer Umsetzung. Reklamationen und Schadensersatzansprüche bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, da der Auftraggeber den Stil des Auftragnehmers vorab kennt.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle beteiligten Personen (insbesondere Gäste, Trauzeugen, Standesbeamte, Geistliche, Veranstalter oder Locationbetreiber) darüber zu informieren, dass im Rahmen des Auftrags Fotografien und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Der Auftraggeber versichert, dass er die hierfür erforderlichen Einwilligungen einholt und dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass entsprechende Einwilligungen nicht vorlagen oder Einschränkungen (z. B. Hausrecht, Fotografierverbote) nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.
(8) Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Annahme zustande.
(9) Digitale Vertragsannahme: Der Vertrag kann vollständig digital geschlossen werden. Die digitale Bestätigung gilt gemäß §§ 126a, 312i BGB als rechtsverbindliche Willenserklärung.
§ 2 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Rohdaten
(1) Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Urheber der erzeugten Fotografien und Videografien (§ 7 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG).
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein Einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung.
Dies umfasst insbesondere:
- private Ausdrucke
- Weitergabe an Gäste
- private Social-Media-Nutzung
(3) Nicht gestattet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers:
- jegliche kommerzielle Nutzung (Werbung, Presse, Firmenwebseiten, etc.)
- Verkauf oder Weiterlizenzierung der Werke
- Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte
- Bearbeitungen (Retusche, Filter, KI-Veränderungen, Composings, Zuschnitt im übermäßigen Umfang)
- Entfernung von Metadaten oder Wasserzeichen
(4) Bei Veröffentlichungen ist der Urheber stets korrekt zu nennen:
„Foto: Benjamin Schwarz Weddings / @weddings.benjamin“
(5) Rohdaten (RAW), unbearbeitete Bilder, Outtakes oder ungeschnittenes Videomaterial werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
(6) Individuelle Sonderrechte bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Fälligkeit
(1) Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Alle Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit Annahme des Vertrages wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags sofort fällig. Diese dient als Terminsicherung.
(3) Die Anzahlung ist in jedem Fall nicht erstattungsfähig. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt einer späteren Stornierung.
(4) Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Hochzeit ohne Abzüge zu leisten.
(5) Zahlungen erfolgen ausschließlich unbar auf das angegebene Konto.
(6) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Bild- und Videorechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung ist erst nach vollumfänglicher Zahlung gestattet.
(7) Überstundenregel: Wird der zeitliche Rahmen überschritten, gilt jede angefangene Stunde als zusätzliche Beauftragungszeit und wird mit 280 € brutto pro Stunde berechnet.
§ 4 Lieferung der Ergebnisse
(1) Die final bearbeiteten Bilder werden im JPEG-Format (sRGB) in hoher Auflösung geliefert.
(2) Die Bereitstellung erfolgt spätestens zwölf Wochen nach dem Hochzeitstermin.
(3) Eine Archivierungspflicht der Bilddaten besteht nicht über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinaus.
(4) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 5 Einwilligung zur Veröffentlichung (Eigenwerbung)
(1) Mit Vertragsschluss erteilt der Auftraggeber die Einwilligung, dass der Auftragnehmer ausgewählte Aufnahmen der Hochzeit im Rahmen der Eigenwerbung verwenden darf.
Dies umfasst u. a.:
- Webseite
- Social-Media-Kanäle
- Portfolio
- Werbeanzeigen
- Messeauftritte
- Printprodukte
Die Veröffentlichung dient insbesondere dazu, zukünftigen Auftraggebern einen Eindruck von der Qualität und dem Stil der fotografischen bzw. videografischen Arbeiten zu vermitteln.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Gäste darüber zu informieren, dass Bildmaterial zu Zwecken der Eigenwerbung des Auftragnehmers genutzt werden kann, und die hierfür erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlenden Einwilligungen beruhen.
(3) Der Auftraggeber kann die Einwilligung zur Veröffentlichung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Veröffentlichung stellt eine erhebliche Einschränkung der Nutzungsrechte des Auftragnehmers dar. Da dem Auftragnehmer hierdurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (insbesondere der Verlust von Referenzmaterial und Werbewirksamkeit), schuldet der Auftraggeber einen pauschalen Nutzungsrechtsausgleich in Höhe von 15 % der Gesamtsumme. Dieser Betrag wird unabhängig vom Zeitpunkt des Widerrufs erhoben.
(4) Wird die Zustimmung zur Veröffentlichung bereits vor Vertragsschluss verweigert, gilt ebenfalls ein Aufpreis von 15 % der Gesamtsumme.
§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung hat in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.
(2) Die geleistete Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.
(3) Es gelten folgende Stornostaffeln, berechnet auf den Gesamtbetrag:
- bis 3 Monate vor Hochzeit: 50 %
- weniger als 30 Tage: 75 %
- weniger als 48 Stunden: 100 % (voller Rechnungsbetrag)
(4) Bereits entstandene Fremdkosten (Reisen, Genehmigungen, Location fees etc.) sind vollständig zu erstatten.
(5) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Leistungsstörungen, Verhinderung und Ersatz
(1) Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt den Auftrag nicht persönlich durchführen, bemüht er sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen aus seinem professionellen Netzwerk. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(2) Mehrkosten eines Ersatzfotografen trägt der Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht ausdrücklich nicht.
(3) Kann weder der Auftragnehmer noch ein Ersatzfotograf den Auftrag ausführen, wird die bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 8 Mängelrechte
(1) Eine bloße Unzufriedenheit mit dem künstlerischen Stil stellt keinen Mangel dar.
(2) Bei objektiven technischen Mängeln (z. B. fehlerhafte Dateien) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(3) Retusche- oder Sonderbearbeitungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen davon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für vorhersehbare, typische Schäden gehaftet.
(3) Eine Haftung für Datenverlust, technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Datenschutz (DSGVO-konform)
(1) Verantwortlicher: Benjamin Schwarz Fotografie, Rehmstraße 56, 49080 Osnabrück.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Eine Weitergabe an Dritte findet nur im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO statt (z. B. Hosting-Anbieter, Druckdienstleister).
(4) Der Auftraggeber hat jederzeit die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
(5) Bilddaten werden nach spätestens 12 Monaten gelöscht, sofern keine weitere Vereinbarung besteht.
(6) Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand ist Osnabrück, sofern gesetzlich zulässig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung zu treffen.
(5) Das Vertragsverhältnis besteht aus Angebot/Leistungsbeschreibung und diesen AGB.